Umsetzung der Solarpflicht – Was müssen Sie vor dem Aufbau einer PV-Anlage auf dem Dach prüfen?

Für welche Bauten gilt die Solarpflicht?

Ab Juli 2024 gilt in NRW bei Dachsanierungen an Gebäuden des Landes und der Kommunen mit mehr als 50 m² Nutzfläche eine Solarpflicht. Ausgenommen sind untergeordnete Gebäude und Behelfsbauten.

Seit dem 01.01.2024 wurde die Solarpflicht nun auch auf den Neubau von Nichtwohngebäuden ausgeweitet und ab 2025 gilt sie auch für Wohngebäude als Neubau.

Ab 2026 müssen dann bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut auch alle Bestandsdächer mit Solaranlagen ausgestattet werden. Für Nebengebäude gilt diese Pflicht nicht.

Eine Befreiung von der Pflicht ist möglich, wenn die Forderung im Konflikt zu anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten steht, z. B. Anforderungen des Denkmalschutzes oder diese technisch bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Gründe hierfür können z.B. eine zu geringe Tragfähigkeit des Daches bei älteren Gebäuden, ungünstige Ausrichtung der Flächen oder eine Verschattung der Module (z.B. durch umliegenden Bewuchs oder Häuser) sein. Gegebenenfalls spricht auch eine Gestaltungssatzung der Stadt gegen eine Errichtung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit von Ersatzmaßnahmen. So können die Solarflächen auch an anderen Stellen des Gebäudes installiert werden. Inwieweit hierbei auch Installationen an oder auf Nebengebäuden oder auf Freiflächen zählen, bleibt abzuwarten.

Andere Bundesländer haben ähnliche Anforderungen eingeführt bzw. planen diese in Kürze einzuführen.

Was ist vor der Installation einer Photovoltaikanlage zu prüfen?

1. Lasten und Lastabtrag

Das Aufstellen einer PV-Anlage bringt Mehrbelastungen auf Ihr Dach. Diese müssen sicher abgeleitet werden. Dafür sollte eine Bestandsdachkonstruktion von einem qualifizierten Tragwerksplaner oder Sachverständigen geprüft werden. Eine Prüfung der Dachkonstruktion / des Dachaufbaus wie auch der Abdichtung im Hinblick auf die geplante Nutzungsdauer der Anlage fordert u.a. auch die DIN 18531 (2-2024). sowie das deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Am Neubau ist die Einleitung des Lastabtrags in die Tragkonstruktion zu planen.

Dies betrifft die meist punktuelle Einwirkungen der Eigenlasten wie auch Windsicherungen gegen Windsog. Zudem können Schwingungen auf die Unterkonstruktionen übertragen werden, die es zu dämpfen gilt.

2. Dämmungen und Abdichtungen

Wird die Anlage unmittelbar auf der Tragkonstruktion befestigt, werden darüber befindliche Abdichtungslagen durchdrungen. Eine dauerhaft sichere Abdichtung ist anspruchsvoll. Befestigungselemente der PV-Anlagen können als Wärmebrücken wirken und Auffeuchtungen durch Auskühlungen im Dachaufbau mit sich bringen. Dies könnte z. B. bei einer Holzdachkonstruktion Fäuleprobleme nach sich ziehen, die unbedingt zu vermeiden sind.

Werden Photovoltaikelemente unmittelbar auf die Dachhaut gestellt, müssen Dämmungen den Lasten dauerhaft schadensfrei standhalten, d. h. es können nur Dämmstoffe mit hohen Druckfestigkeiten und geringem Kriechverhalten zur Anwendung kommen. Zudem dürfen die Aufstandsflächen auch langfristig die Abdichtungen nicht zu stark beanspruchen oder gar schädigen. Bei großen Dächern empfehlen sich redundante Aufbauten mit Zwischenschotts, die bis auf die Rohbetondecke führen, so dass der Sanierungsbereich im Schadensfall eingegrenzt und überschaubar bleibt.

Häufig werden kleinere technische Anlagen auf Flachdächern auf Betonsteine oder Betonplatten gestellt. Diese Steine können die Dachhaut verletzen. Werden Photovoltaikanlagen mit Dübeln auf Betonblöcken oder Betonplatten befestigt, können Wassereinträge und ggfs. Frost in Dübellöchern die Betonplatten beschädigen.

Alternativ gibt es durchdringungslose Montage- und Auflastsysteme für Flachdachaufbauten, die diese Probleme verhindern, die Abdichtung schonen sowie Schwingungs- und Schallübertragungen reduzieren.

Auch für die Auswahl der Montagesysteme ist im Vorfeld zu klären, was für eine Dämmung und Dachabdichtung vorhanden ist und welche Dachneigung zukünftig vorliegen wird. Auch die Aufständerung sollte im Hinblick auf Ausführungshöhe, Eigenlastabtrag und Wind- und Schneelasten bemessen werden.

3. Dachwartungen und Sicherungen

Es sollten regelmäßige Dachwartungen bedacht werden. Hierfür sind je nach Absturzhöhe sichere Zuwegungen und Sicherungen vorzusehen. Der Einbau der Sicherungen ist zu dokumentieren und im Wartungsfall für den sich mit PSA (= Persönliche Schutzausrüstung) sichernden Handwerker bereitzuhalten.

4. Auslegung, Kosten und Förderungen

Hilfreiche unabhängige Hinweise zur Auslegung der Anlage, Versicherung, Kosten und Förderungen bietet z. B. die Verbraucherzentrale NRW.

Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist | Verbraucherzentrale.de

Checkliste:

  1. Lasten und Lastabtrag: Die zusätzliche Belastung durch die PV-Anlage muss sicher abgeleitet werden, wofür eine Prüfung der Dachkonstruktion erforderlich ist.
  2. Dämmungen und Abdichtungen: Bei der Befestigung der Anlage auf dem Dach müssen dauerhafte Abdichtungen gewährleistet und potenzielle Probleme wie Wärmebrücken oder Beschädigungen der Dachhaut beachtet werden. Alternativ können durchdringungslose Montagesysteme verwendet werden.
  3. Dachwartungen und Sicherungen: Regelmäßige Wartungen und die notwendige Sicherheitsausrüstung für Wartungspersonal sind zu berücksichtigen.
  4. Auslegung, Kosten und Förderungen: Unabhängige Beratung, beispielsweise durch die Verbraucherzentrale NRW, kann bei der Planung der Anlage, sowie bei Versicherungs-, Kosten- und Förderungsfragen hilfreich sein.

Insgesamt erfordert die Umsetzung der Solarpflicht in NRW eine umfassende Planung und Berücksichtigung verschiedener technischer und rechtlicher Aspekte.