Heißt „keine Sanierungspflicht“, nichts zu tun?

Grauer Steinbalkon aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts. Eine grüne Pflanze hängt herunter

Die Europäische Union hat in der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) am 07.12.2023 von der Einführung einer individuellen Sanierungspflicht für Wohnhausbesitzer abgesehen. Dies ließ viele Hausbesitzer und Wohnungsgenossenschaften aufatmen. Trotzdem müssen regelmäßige Instandhaltungen betrieben und Modernisierungen angedacht werden. Der Bausektor verursacht derzeit noch einen sehr hohen CO2-Verbrauch. Zukünftig wird sowohl aus Kosten- als auch aus Klimaschutzgründen mehr Gebäudebestand erhalten werden müssen.

Auch ohne individuelle Sanierungspflicht muss der Energieverbrauch schrittweise gesenkt werden.

Der Energieverbrauch der Wohnhäuser muss schrittweise gesenkt werden – bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22%. Es lohnt sich daher, bereits heute zu überlegen, welche Sanierungsmaßnahmen am Bestand notwendig werden. In dem Zusammenhang empfiehlt es sich, nicht nur energetische Verbesserungen mit einem Gebäudeenergieberater zu besprechen, sondern die Gebäudesubstanz grundsätzlich in Augenschein zu nehmen. Dies betrifft sowohl die Qualität der tragenden Substanz, als auch notwendige Bautenschutzmaßnahmen und ggfs. ausstehende Instandhaltungen.

Denn die beste Wärmedämmung bringt nichts, wenn die Wände nass sind. Beispielsweise verstärkt der Einbau eines dichten Fensters ggfs. vorhandene Schadstoffbelastungen und erfordert ein geändertes Lüftungsverhalten verbunden mit der Erstellung eines Lüftungskonzepts. Tragende Dachbauteile, die zukünftig zusätzliche Dämmungen und Photovoltaikelemente tragen sollen, sollten keine tragfähigkeitsmindernden Schäden wie Insektenfraß oder Fäulen aufweisen. Die Ursache von ggfs. vorhandenen Rissen in der Baukonstruktion ist zu klären. Ggfs. werden Betonsanierungen vor einer energetischen Sanierung erforderlich, da die Bewehrung heutiger Stahlbetonelemente durch Korrosion infolge von Karbonatisierung Schaden genommen hat.

Wir beraten zu Sanierungspflichten, Sanierungs­erfordernissen und erstellen Sanierungskonzepte.

Wir bieten bereits seit vielen Jahren Begehungen und Sanierungsberatungen, die Erstellung von Sanierungskonzepten, die Herausarbeitung von Prioritäten notwendiger Maßnahmen bis hin zur ersten groben Kostenschätzung als Entscheidungsgrundlage.