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Warum ist eine Abnahmebegleitung sinnvoll?

Front eines weiß verputzen Hauses mit drei kleinen Fenstern.

JURISTISCHE BEDEUTUNG DER ABNAHMEBEGLEITUNG

Mit der Begehung zur Abnahme Ihrer Wohneinheit oder Ihres Wohnhauses ist ein wichtiger Zeitpunkt verbunden – für Sie und für den Bauträger, Generalunternehmer bzw. die einzelnen Handwerksunternehmen.

Für Sie ist es der Zeitpunkt, an dem Sie Ihre gekaufte und vielleicht lang ersehnte Immobilie in „Empfang“ nehmen und entweder mit Ihren Eigenleistungen oder bereits mit der Einrichtung und dem Einzug beginnen können. Umgekehrt ist es für Ihren Vertragspartner der Zeitpunkt, an dem Sie ihm mit Ihrer Unterschrift erklären, dass die Immobilie keine oder nur die im Abnahmeprotokoll aufgeführten baulichen Mängel (= Abweichungen von der geschuldeten Ausführung gemäß Vertrag) aufweist. Mit Erklärung der Abnahme geht der Beginn der Gewährleistungsfrist einher. Gleichzeitig tritt auch eine Beweislastumkehr in Kraft. Bis zur Abnahme muss Ihr Vertragspartner den Beweis erbringen, dass ein von Ihnen benannter baulicher Mangel keiner ist. Nach der Abnahme und im Zeitraum der Gewährleistung hingegen sind Sie in der Pflicht Ihrem Vertragspartner gegenüber zu beweisen, dass es sich bei einem entstandenen Schaden um einen baulichen Mangel aus seiner Leistung handelt.

Üblicherweise wird auch die Zahlung einer letzten Rate fällig, das heißt, Sie zahlen den vereinbarten Endbetrag aus dem gemeinsam geschlossenen Kaufvertrag, die Schlussrechnungen von Handwerksunternehmen und möglicherweise eines beauftragten Architekten und Ingenieurs.

FACHLICHE BEGLEITUNG DER ABNAHMEBEGLEITUNG

Aber ist denn die von Ihnen erworbene Immobilie tatsächlich abnahmereif? Und sollte eine letzte Rate vollständig gezahlt werden?

Um diese Fragen beantworten zu können, empfehlen wir Ihnen die Abnahme Ihrer Immobilie durch eine Fachfrau / einen Fachmann begleiten zu lassen. Dies können Sachverständige, Architekten und Ingenieure sein.

WARUM IST EINE SACHVERSTÄNDIGE ABNAHMEBEGLEITUNG SINNVOLL?

Im Zuge der Abnahmebegehung werden Beanstandungen an der erbrachten Bauleistung Ihrer Immobilie in einem Abnahmeprotokoll aufgeschrieben. Mit der Unterzeichnung der Abnahme tritt die bereits oben erläuterte Beweislastumkehr in Kraft. Gleichzeitig bestehen zwischen Abnahme- und Gewährleistungsmängeln weitere Unterschiede. Kurz gesagt, dient das Protokoll der Abnahme einer Verschriftlichung der zu diesem Zeitpunkt offensichtlichen Abweichungen gegenüber der geschuldeten Ausführung. Fällt Ihnen jedoch im Nachhinein noch ein Mangel auf, der zur Abnahme klar zu erkennen war, kann es sein, dass der bauliche Mangel mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls akzeptiert wurde. Inwieweit im Anschluss der bauliche Mangel durch Ihren Vertragspartner als Abnahmemangel anerkannt wird, ist aus der Erfahrung heraus unterschiedlich und bedarf in einigen Fällen der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. 

Um so wichtiger ist eine genaue Inaugenscheinnahme der zu Ihrer Immobilie zählenden Bauteile und Gebäudebereiche, bei der wir Ihnen mit unserer Leistung unterstützend zur Seite stehen. 

Der Tag der Abnahme ist ein wichtiger Termin für Sie, der vielleicht mit Aufregung und Freude, aber möglicherweise auch Enttäuschung oder Wut über einen nicht reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens verbunden ist. Hierdurch wird Ihr Blick auf die Dinge entweder in eine wohlwollende oder kritische Richtung gelenkt. Ggfls. haben Sie aber auch in Ihrem Gegenüber einen sehr redegewandten Vertragspartner, der entweder Abweichungen schnell als Nichtigkeit ausweist oder aber Diskussionen bis ins Unendliche führen will.

UNABHÄNGIGE MANGELFESTSTELLUNG WÄHREND DER ABNAHMEBEGLEITUNG

Bei einer Begleitung der Abnahme durch eine Fachfrau / einen Fachmann erhalten Sie eine fachliche Unterstützung bei der Inaugenscheinnahme Ihrer Immobilie und Bewertung möglicher baulicher Mängel. Wir Bausachverständige sind hierbei unparteiisch und können uns durch die Betrachtung als Außenstehende ein unvoreingenommenes Bild machen. Wir kennen die allgemein anerkannten Regeln und Normen der Bewertung von Mängeln, Hinnehmbarkeiten und Toleranzen. Unter Verwendung von Untersuchungsgeräten und der Einhaltung der Regeln zur Betrachtung von Oberflächen, Glas-Scheiben, etc. können wir Ihnen z.B. benennen, ob Ihre Wand- und Deckenflächen der vereinbarten Ausführungsqualität entsprechen, welche Kratzer in Scheiben zulässig oder unzulässig sind, Geländer die Vorgaben an eine ordnungsgemäße Absturzsicherung erfüllen, Ihre Gegensprechanlage nicht dem Datenschutz entgegensteht, und…und….und… .

Im Anschluss an die gemeinsame Begehung und Abnahmebegleitung besprechen wir uns mit Ihnen im Hinblick auf eine Empfehlung zur Abnahme oder Verweigerung dieser sowie möglicher Einbehalte der noch ausstehenden Zahlungen an Ihren Vertragspartner.

Gerne unterstützen wir Sie mit der Begleitung Ihrer Abnahme im Bereich der Baukonstruktion und der Benennung von sachverständigen Kolleginnen und Kollegen für die technische Gebäudeausrüstung, Heizung, Sanitär, Brandschutz.

Gerne sind wir auch schon vorher für Sie tätig und begleiten den Bau Ihrer Immobilie im Rahmen unseres Baumonitorings zu Bautenständen und Ausführungen, die später nicht mehr zu erkennen sind.

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