Ein Stück Geborgenheit inmitten der Außenwelt und gleichzeitig Verbundensein mit der Umwelt, der Natur oder der turbulenten Stadt: Für viele ist der Balkon der Mittelpunkt guten Wohnens – für die Einen der Grillplatz und Ort langen intensiven Austauschs mit Freunden, für die Anderen der kleine, eigene Urban Garden und Ruhepol mit Sonnenliege, Hängematte und Insektenheim.
Oft wird über die intensive Nutzung unserer Balkone vergessen, dass Balkone auch besonders exponierte Bauteile darstellen, an die besonders hohe Schutzanforderungen gestellt werden.
Worauf sollte bei bestehenden Balkonen regelmäßig geschaut werden?
Balkone sind auskragende Bauteile. Sie müssen standsicher sein. Versagt die Auskragung, kommt es zum Absturz, im schlimmsten Fall mit Personenschaden. Die Standsicherheit von Bestandsbalkonen sollte daher regelmäßig von Sachkundigen in Augenschein genommen werden. Auch als Mieter lohnt ein Blick auf das Tragwerk, um beginnende Schäden vorsorglich der Hausverwaltung / dem Eigentümer kund zu tun.
Sehr kritisch zeigen sich häufig in die Jahre gekommene Holzbalkone. Insbesondere bewitterte Risse im Holz, zu dichte Anstriche, tiefliegende Verbindungsmittel oder verdeckte, hinterläufige Einbindungen auskragender Balken in das Decken-Wand-Tragwerk des Hauses sind hier genauer zu betrachten. Kann sich Feuchte länger in Holz halten, kommt es zu Fäulebildungen, was Tragwerksversagen bis hin zu Spontanbrüchen nach sich ziehen kann.
Doch auch ältere Massivkonstruktionen zeigen häufig Schäden in Form von Rissbildungen. Diese können bei verdeckt liegenden Stahlbauteilen (Stahlträgern oder Bewehrung) ein Hinweis auf Korrosionserscheinungen darstellen. Da die Stahlbauteile wesentlicher Teil der Tragkonstruktion darstellen, geht Korrosion mit Tragfähigkeitsverlusten einher.
Im Zuge der Korrosionsprozesse kommt es zu Volumenvergrößerungen und nachfolgenden Abplatzungen der umliegenden Betone / Putze. Fallen Putz-/Betonteile herunter, können ggfs. Menschen getroffen und verletzt werden. Dies muss durch Sicherungen und Sanierungen vermieden werden.
Zuvor muss das Tragwerk, d. h. die Lage und der Zustand der Stahlbauteile genauer untersucht werden. Mit der Aufgabe sollten Tragwerksplaner und Sachkundige Planer für Betoninstandhaltung beauftragt werden. Sofern keine ausreichend aussagekräftigen Bestandsunterlagen vorliegen, muss ggfs. auch geöffnet werden.
Neben den auskragenden Balkonebenen sind auch die Geländer / Brüstungen genauer in Augenschein zu nehmen. Sie müssen ausreichend hoch und gegenüber Kleinkindern überstiegssicher sein. Die notwendige Höhe der Brüstungen ist in der geltenden Landesbauordnung geregelt und variiert in Abhängigkeit von der Absturzhöhe. Zudem müssen Balkongeländer / Brüstungen Horizontalkräfte aufnehmen können. Denn, wer lehnt sich nicht gern an ein Geländer bei der Balkonparty oder dem Blick nach unten?
Hier lohnt neben der „Rüttelprobe“ zunächst ein Blick auf die Geländerverankerungen und deren Einbettung und ggfs. per Augenschein erkennbaren Schäden / Lockerungen. Im Neubau sind die Verankerungen auf Horizontaleinwirkungen rechnerisch durch den Tragwerksplaner nachzuweisen. Auch im Bestand kann die Tragfähigkeit im Zweifelsfall rechnerisch nachgeprüft werden.
Neben der Tragfähigkeit ist der Feuchteschutz wichtig. Ein guter Feuchteschutz hat nicht nur optische Gründe und vermeidet das Abblättern von Farbe oder Wasserdurchtritte durch die Balkonplatte, sondern muss ganz wesentlich auch innenraumseitig angrenzende Wand- und Deckenbauteile vor Feuchteeinträgen schützen.
Das, was ggfs. jahrzehntelang hinsichtlich des Feuchteschutzes funktionierte, kann durch die häufigeren, heftigeren Niederschlagsereignisse heute nicht mehr ausreichen. Der Feuchteschutz der Balkone muss resilienter werden, als es in der Vergangenheit gefordert war. Dies betrifft sowohl die Abdichtung als auch die zuverlässige Entwässerung der Balkone. Hierauf wurden Bestimmungen und Regeln in den letzten Jahren angepasst.
Worauf ist bei der Abdichtung und Entwässerung von Balkonen zu achten?
Abdichtungen halten nicht ewig, sie können im Laufe der Zeit Schaden nehmen. Abdichtungsmängel in der Balkonfläche zeigen sich z. B. durch unterseitige Farbabblätterungen und Verfärbungen. Ggfs. funktionieren mit der Zeit durch Zusetzen und fehlende Reinigungs- bzw. Wartungsmöglichkeiten auch Dränebenen unter Belägen nicht mehr zuverlässig. Dies zeigt sich u.a. durch oberseitigen Bemoosungen von Fliesenbelagsfugen, Fliesenrisse und -lockerungen oder Sinterspuren an Balkonrändern.
Die Abdichtung der Balkonebene sollte an aufgehenden Balkonrändern mind. 15 cm hoch aufgekantet werden. Dies läuft häufig Bestrebungen der Barrierefreiheit entgegen und erfordert im Zuge von Abdichtungssanierungen bei Bestandsbalkonen ggfs. auch weitere bauliche Maßnahmen an Türschwellenanschlüssen. Werden geforderte Abdichtungshöhen nicht eingehalten, sind Kompensationen zu planen und umzusetzen. Dies kann z. B. durch den Einbau von Entwässerungsrinnen entlang der Türschwellen oder türhohen Fensteranschlüssen sowie deren Anschluss an die Balkonentwässerung oder wasserabhaltende Vordächer geschehen.
Durch Gefällegebungen sollten Pfützen auf Balkonebenen vermieden werden. Pfützen können sowohl Unfallgefahren für Nutzer als auch besondere Beanspruchungen für Abdichtungsebenen darstellen. Im Rahmen von Abdichtungserneuerungen sollte auch der Wärmeschutz des auskragenden Balkonbauteils in Bezug auf angrenzende Innenraumwände und -decken betrachtet werden. Bei Bestandskonstruktionen laufen Balkonebenen häufig ohne die heute übliche thermische Trennung durch und stellen Wärmebrücken dar, die im Winter zu Schimmelpilzgefährdungen führen können.
Offene Balkone sollten, wenn sie nicht ohne Störung von Dritten auf das eigene Grundstück entwässern, geordnet über vorgehängte Rinnen entwässert werden, um Verschmutzungen durch Balkonstaub /-laub von darunter befindlichen Passanten zu vermeiden. Auf das eigene Grundstück dürfen Wasserspeier Verwendung finden. Hinsichtlich der Wasserspeierlage sollte der Spritzwasserschutz angrenzender Bauteile bedacht werden.
Von umlaufenden Brüstungen geschlossene Balkone benötigen zudem neben der von der Dachentwässerung getrennt abzuleitenden Balkonentwässerung eine zusätzliche Notentwässerung. Die Balkonentwässerung muss gewartet werden. Hierfür muss sie einfach erreichbar sein und vor einem Zusetzen z. B. durch Blumenlaub geschützt werden. Die Entwässerung ist in der DIN 1986-100: „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ geregelt.
Balkone, die auch mind. 50 % der Umfassung offene Brüstungen aufweisen, dürfen auch an die Dachentwässerung angeschlossen werden, da Wasser im Starkregen- oder Verstopfungsfall auch über den freien Rand des Balkons ablaufen kann, ohne den Innenraum zu schädigen. Bei Erdgeschossbalkonen insbesondere in Grundstückshanglage ist hierbei ein möglicher Rückstau zu berücksichtigen.
Versagen Abdichtungen und Entwässerungen, kann es zu weitreichenden Wasserschäden in angrenzenden Wohnräumen kommen. Häufig konnten sich an Holzbalkendecken im historischen Bestand durch frühere Abdichtungsmängel im Anschluss von Balkonen Holzfäulen / Hausschwamm entwickeln, die häufig erst spät, oft auch erst im Zuge von Sanierungen entdeckt werden.