Ein Wasserschaden entsteht häufig im Verdeckten, hinter der Installationswand, im Leitungsschacht, hinter der Wannenverkleidung oder an den in einer Trockenbauwand verlegten Leitungen.
Erkennbar wird er meist erst mit Zeitverzögerung an Tapetenablösungen, Verfärbungen oder Schimmelpilzwachstum an Wandsockeln, durch Feuchteflecken an Deckenunterseiten in den darunterliegenden Geschossen, Feuchteerscheinungen am unteren Abschluss des Leitungsschachtes z. B. im Keller oder der Tiefgarage.
Zwischen der Wasserschadenentstehung und dem Sichtbarwerden können oft einige Tage vergehen. Bis dahin können Fußböden (schwimmende Estriche oder Holzbalkendecken) weitreichend durchnässt werden. Hier ist schnelles Handeln gefragt, um Folgeschäden zu vermeiden.
Folgende Schritte sollten Sie im Wasserschadenfall veranlassen:
1. Schadensminderung
Verhindern Sie weitere Wasseraustritte aus schadhaften Leitungen. Schließen Sie den Hauswasseranschluss. Trocknen Sie durchnässte Oberflächen, Bauteile und Gegenstände. Rücken Sie Möbel von nassen Wandflächen ab. Lüften Sie die Räume, um hohe Luftfeuchten zu reduzieren. Abbruchmaßnahmen sollten jedoch erst dann erfolgen, wenn der Schaden durch die Versicherung aufgenommen werden konnte bzw. Sie die Mitteilung erhalten, dass mit den Arbeiten begonnen werden kann.
2. Schadensmeldung
Melden Sie den Schaden Ihrer Gebäudeversicherung, dem Wohnungseigentümer oder der Hausverwaltung. Klären Sie in dem Zusammenhang, ob ggfs. auch Nachbarn von dem Schadensfall betroffen sind. Nach Ihrer Meldung schickt die Versicherung i.d.R. einen Schadensregulierer oder Sachverständigen, der den Umfang und die Höhe des Gesamtschadens abschätzt. Bevor Sie Fachfirmen mit der Schadensbehebung beauftragen, sind die entstehenden Kosten dem Versicherer mitzuteilen, um eine Freigabe für die Kostenübernahme zu erhalten.
3. Dokumentation
Dokumentieren Sie die entstandenen Schäden an Bauteilen und Möbeln sowie Inventar fotografisch. Ziehen Sie ggfs. auch externe Zeugen oder Sachverständige für eine Beweissicherung hinzu. Bewahren Sie ggfs. beschädigte Materialien und Gegenstände als Beweismittel auf.
4. Ursachensuche und Behebung
Die Leckage muss gefunden und behoben werden. Häufig veranlassen Gebäudeversicherer oder Hausverwaltungen in Absprache mit dem Versicherer die Beauftragung einer Leckageortung. In vielen Fällen bieten Fachfirmen (Installateure, Wasserschadensanierer) auch einen Notfallservice an.
5. Rückbau nasser und schimmelpilzbewachsener Bauteile
Beräumen Sie schadhafte Räume / spätere Sanierungsarbeitsbereiche. Entfernen Sie durchfeuchtete Tapeten von den Wandoberflächen und Fußleisten von durchnässten Wänden. Wenn möglich, nehmen Sie auch unterfeuchtete Bodenbeläge wie Teppiche und Laminat und Trittschalldämmlagen auf. Durch Nässe beschädigte feuchteempfindliche Bauteile sind zurückzubauen. Dies betrifft z. B. Gipskartonplatten von Trockenbauwänden. Zudem ist Schimmelpilzwachstum zu entfernen. Glatte Flächen können feucht abgewischt werden. Oberflächenbewüchse auf porösen Wandflächen können mit 70 – 80%-igem Alkohol oder haushaltsüblichen Reinigern, jedoch keinen Essigreinigern, gereinigt werden. Während der Reinigung mit Alkohol muss gut gelüftet werden. Abbrucharbeiten sollten staubarm erfolgen. Zuvor sind Arbeitsbereiche zu beräumen und zu nicht beschädigten Bereichen hin abzuschotten. Weitere Empfehlungen zum Umgang mit Schimmelpilzschäden gibt das Umweltbundesamt in einem Schimmelpilzsanierungsleitfaden.
6. Trocknung
Nach 3 – 5 Tagen Nässe bilden sich in der Regel Schimmelpilze auf hierfür anfälligen Materialien wie Raufasertapeten, Gipskartonplatten, Holz und Holzwerkstoffen wie auch Dämmschichten oder Stäuben auf Rohbetondecken unter der Dämmschicht von Estrichen. Um Schimmelpilzwachstum zu vermeiden, sollten Trocknungsmaßnahmen möglichst schnell nach Erkennen eines Wasserschadens eingeleitet werden. Neben Raumlufttrocknern sollten bei schwimmenden Estrichen auch Dämmschichten unter dem Estrich mittels Dämmschichttrocknung getrocknet werden. Verbleibt im Fußbodenaufbau länger Nässe bilden sich neben Schimmelpilzen auch Bakterien, was aus gesundheitlichen und auch Geruchsgründen vermieden werden sollte und schnelles Handeln erfordert. Bei Holzbalkendecken, insbesondere historischen mit schweren Lehmschlägen oder staubig sandigen Schüttungen, bleibt in der Regel nur die oberseitige Öffnung der Dielen und der Ausbau schimmelgefährdeter Schüttungen, so dass die tragenden Holzbalken zügig auf Ausgleichsfeuchten abtrocknen und das Wachstum Holz zerstörender Pilze vermieden wird. Die Trocknungsarbeiten sind zu protokollieren der Stromverbrauch sollte notiert werden.
7. Reinigung und Freimessung
Bevor ein Wiederaufbau stattfindet, sollten die Arbeitsbereiche gereinigt werden und eine Prüfung auf Schimmelpilzkontaminationen erfolgen. Dies ist durch Freimessungen / Partikelmessungen möglich. Hierfür sollten unabhängige Sachverständige hinzugezogen werden. Anhand der Messungen können auch ggfs. in verdeckten Bereichen verbliebene Schimmelpilzsporen, die in die Raumluft gelangen können, festgestellt werden. Werden zu hohe Schimmelpilzkontaminationen nachgewiesen, als dies die Nutzung der Räume erlaubt, muss die Quelle der Schimmelpilzkontamination gefunden und entfernt werden. Hierfür werden ggfs. weitere Rückbaumaßnahmen, Reinigungen und Kontrollmessungen erforderlich.